Chemikalienschutzanzug CSA-Grundausbildung
gemäß DGUV R 112-190
Sicheres inbetriebnehmen und benutzen von
Chemikalienschutzanzug CSA KSF1-3 als PSA
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme (gemäß DGUV R 112-190 –Atemschutz, Ausgabe 11/2021)
- abgeschlossene Ausbildung Atemschutzgeräteträger
gem. DGUV R 112-190 (Grundausbildung und jährliche Fortbildungen)
- Nachweis der Atemschutztauglichkeit nach G 26/3
- gesundheitliche Eignung
- persönliche Eignung
Ausbildungsziel (gemäß DGUV R 112-190 –Atemschutz, Ausgabe 11/2021 sowie der FwDV 7 - Ausbildung der Feuerwehren)
Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte an, die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen.
Sie sollen lernen, auch unter den erschwerten Bedingungen durch das Tragen von CSA-Arbeiten, z.B. Kuppeln von Chemieschläuchen, Aus- bzw. Einbau von Rohrleitungsteilen. Gleichzeitig sollen sie lernen, wie bei auftretenden Notsituationen eine Rettung von Personen möglich ist. Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.
Diese Ausbildung baut auf der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auf. Damit ist gewährleistet, dass die Lehrgänge streng funktionsgebunden gestaltet werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.
Dauer des Lehrgangs
Mindestens 8 Stunden. (je Unterrichtsstunde 45 Minuten)
Die oben genannte Stundenanzahl stellt eine Mindestforderung dar. Je nach den örtlichen Risiken kann eine längere Ausbildungszeit erforderlich sein.