Die Pflicht zum durchführen von Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen  ist im §5 Arbeitsschutzgesetz verankert.

Wie sieht so eine Gefährdungsbeurteilung aus wenn wir sie für Sie durchführen und was bring sie Ihnen?

Gefährdungsbeurteilungen schaffen,

  • Überblick
  • zeigen gezielt Maßnahmen zur Verbesserung auf
  • erlauben langfristige und wirtschaftliche Planung
  • verbessern Dialoge und Kooperationen
  • erfüllen die Dokumentationspflicht
  • tragen dazu bei das daß Arbeitsschutz-Management eines Unternehmens überhaupt funktioniert und schaffen nicht zu letzt Rechtssicherheit.

  

Sie werden durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt durchgeführt. Auch wenn Sie eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen haben, ist diese oft noch mit Anderen Tätigkeiten oder einer Hauptposition beschäftigt.

Wir stehen Ihnen als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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