Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), UVV, BGV A8 und DIN 4844-3, müssen in allen größeren Miethäusern, Firmen und öffentlichen Gebäuden Flucht- und Rettungspläne
auf jeder Etage hängen, die den Bewohnern oder Angestellten den Ort der Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher) sowie auch den Weg nach draußen und den Sammelplatz bei einer Katastrophe oder einem Brand zeigen. Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr als Einsatzhilfe sie werden nach DIN 14095 angefertigt. Wir erstellen für ihr Unternehmen Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrspläne und nehmen diese zusammen mit der Feuerwehr ab.
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