Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsvorschriften festgelegt, z.B. §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Auch viele berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) verlangen die Erstellung von Betriebsanweisungen, z.B. die BGV D 6 "Krane".
Wir erstellen Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen, speziell für jeden Arbeitsplatz,
kostengünstig, normgerecht und auf Ihr Unternehmen abgestimmt.